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Mit den Cannabis-Patient:innen gegen einen Kahlschlag ohne Übergang

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) wurde zum 30. Juli 2026 die Erstattung von Cannabisblüten für gesetzlich Versicherte vollständig gestrichen – ohne Übergangsfrist, ohne Bestandsschutz. Rund 65.000 Patient:innen verlieren damit von heute auf morgen den Zugang zu einer Therapie, auf die sie zum Teil seit Jahren ärztlich eingestellt sind. Die BAG Drogen erklärt sich solidarisch mit den Betroffenen und verurteilt dieses Vorgehen als sozial- und gesundheitspolitisch unverantwortlich.

Was ist passiert

Beschluss im Bundestag: 10. Juli 2026. Inkrafttreten: 30. Juli 2026 – 20 Tage später, nicht einmal ein Quartal. Eine Übergangs- oder Bestandsschutzregelung für bereits genehmigte Therapien fehlt vollständig. Das Bundesgesundheitsministerium hält sie für nicht notwendig. Betroffene müssen ab sofort privat zahlen: Je nach Dosierung und Präparat reichen die monatlichen Kosten von mehreren hundert Euro bis zu 1.500 Euro – und wer auf ein Fertigarzneimittel umsteigen muss, zahlt oft noch mehr, denn diese sind pro Behandlungsmonat häufig teurer als die bisherige Rezeptur. Für viele multimorbide, chronisch schmerzkranke oder in Opioid-Reduktion befindliche Menschen ist das schlicht nicht aufbringbar.

Unsere Kritik

  1. Keine angemessene Übergangsfrist. 20 Tage für einen derart einschneidenden Eingriff in laufende Therapien sind inakzeptabel. Wir fordern mindestens zwei Quartale (sechs Monate) Übergangszeit – das Minimum an Versorgungssicherheit, welches Versicherte erwarten dürfen.
     
  2. Folgen wurden nicht ernsthaft geprüft. Von den bislang zugelassenen Fertigarzneimitteln passt keines zur häufigsten Indikation, chronische Schmerzen. Das am ehesten geeignete Präparat (Exilby) war bei Verabschiedung des Gesetzes noch nicht auf dem Markt, ein Erstattungspreis nicht verhandelt. Die Bundesregierung selbst schätzt mögliche Substitutionseffekte als "begrenzt" ein – man wusste also, dass viele Patient:innen privat zahlen oder auf die Therapie verzichten müssen. Eine Kosten-Folgen-Abschätzung, etwa zu einer möglichen Rückkehr zu Opioid-Therapien, fehlt.
     
  3. Die Schwächsten tragen die Lasten. Betroffen sind vor allem chronisch und schwer kranke Menschen am Rand ihrer finanziellen und körperlichen Belastbarkeit. Ein Sparpaket, das seine Lasten einseitig auf die vulnerabelsten Versicherten abwälzt, ist sozialpolitisches Versagen statt solider Finanzpolitik.


Wir fordern


Eine sofortige Übergangsregelung von mindestens zwei Quartalen mit vollständigem Bestandsschutz für bereits genehmigte Therapien. Die Rücknahme der ersatzlosen Streichung, bis eine unabhängige medizinische und finanzielle Folgenabschätzung vorliegt.
Eine unabhängige Prüfung, ob die genannten Alternativpräparate Versorgung und Kosten tatsächlich decken können, bevor Leistungsansprüche gestrichen werden.

Transparenz darüber, wie es zur kurzfristigen Vorrangregelung für Fertigarzneimittel kam – auch angesichts zeitlich auffälliger Parteispenden aus dem Umfeld eines begünstigten Herstellers. Eine Abkehr von Gesundheitspolitik, die Sparziele auf dem Rücken chronisch kranker Menschen anstrebt. Wir stehen an der Seite der 65.000 Patient:innen, ihrer Angehörigen sowie der Ärzt:innen und Apotheker:innen , die dieses Chaos jetzt ausbaden müssen. Gesundheitspolitik darf nicht auf dem Rücken der Kränksten gemacht werden.

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